Bibliotheksordnung [PDF]
- §1 Aufgaben der Bibliothek
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Die gemeinsame Bibliothek des MPII Saarbrücken und der FR Informatik und Angewandte Mathematik
der Universität des Saarlandes, die Campus-Bibliothek für Informatik, ist eine Präsenzbibliothek.
Sie dient der Forschung, Lehre, dem Studium und der Information.
- §2 Öffnungszeiten
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Werden durch schriftlichen Aushang bekannt gegeben.
- §3 Benutzung der Bibliotheksräume
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Zur Benutzung der Bibliothek sind zugelassen:
- MitarbeiterInnen, Studierende und Gäste der beteiligten Institute
- Mitglieder der UdS
- Sonstige natürliche Personen, soweit es die Größe der Räume zuläßt
und organisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen
Die Zulassung kann von der Vorlage eines Studierendenausweises bei Studierenden oder eines
Personalausweises/Passes abhängig gemacht werden. Die Bibliothek ist berechtigt zur
Sicherung ihrer Bestände Namens- und Wohnsitzangaben ihrer Benutzer zu verlangen und
zu speichern. Für Minderjährige ist die schriftliche Einverständniserklärung
eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Aufnahme der Benutzung werden die Bestimmungen
dieser Benutzungsordnung anerkannt.
- §4 Ausleihe und Zugang zur Bibliothek
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Wer Bibliotheksgut entleihen oder den Leihverkehr der Bibliothek in Anspruch nehmen
will, bedarf der Zulassung. Zulassungsberechtigt sind:
- Professoren sowie emeritierte Professoren der beteiligten Institute,
Professoren der kooptierten Institute
- Postdoktoranden, Doktoranden sowie PhD-Anwärter
- Diplomanden und Master-Studierende nach Anmeldung ihrer Arbeit
- Administratives Personal (inkl. Sekretariatsangehörige) der beteiligten Institute
- Gäste, sofern ihre jeweiligen Gastgeber dies befürworten
- Funktionsträger bzw. MitarbeiterInnen, die Vorlesungen betreuen
Studierenden und externen Benutzern steht die Möglichkeit der Nachtausleihe offen.
Die Zulassung ist schriftlich zu beantragen.
Die Bibliothek ist berechtigt, die mit dem Bestell- und Ausleihvorgang verbundenen Daten in
automatisierter Form zu speichern und zu verarbeiten. Die Bibliothek ist verpflichtet,
jederzeit auf Wunsch der BenutzerIn einen vollständigen Ausdruck der sie/ihn
betreffenden Daten zu erstellen.
Eine Zugangsberechtigung zur Bibliothek erhalten die Professoren, emeritierten Professoren,
Postdoktoranden, Doktoranden, PhD-Anwärter, Gäste auf Wunsch der Gastgeber,
sowie Mitglieder des administrativen Personals der beteiligten Institute. Ebenso MitarbeiterInnen,
die Vorlesungen betreuen für den Zeitraum der jeweiligen Veranstaltung.
- §5 Benutzungsgebühren
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Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei.
Die Bibliothek behält sich aber vor bei Überschreitung der Leihfrist
Mahngebühren zu erheben, bzw. bei Beschädigung oder Verlust von Bibliotheksgut eine
Kostenerstattung zu fordern.
Kosten und Auslagen für die Anfertigung von Ablichtungen durch das Bibliothekspersonal
sowie für besondere Dienstleistungen werden durch gesonderten Aushang bekannt gegeben.
- §6 Verhaltensregeln
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- Die Benutzenden sind verpflichtet das Bibliotheksgut pfleglich zu behandeln.
- Die Benutzenden sind verpflichtet die Benutzungsordnung einzuhalten und den Anweisungen
des Bibliothekspersonals nachzukommen.
- In allen Bibliotheksräumen ist jede Störung zu vermeiden. Rauchen, Essen
und Trinken ist nicht gestattet.
- Das Mitnehmen von Jacken, Taschen, Rucksäcken etc. ist nicht gestattet.
- Änderungen der persönlichen Angaben (Anschrift, Name etc.) sind der Bibliothek mitzuteilen.
- Die urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen sind von den Benutzenden einzuhalten. Hat der
Benutzende das Urheberrecht eines/einer Dritten verletzt und wird die Bibliothek deswegen in
Anspruch genommen, so ist der Benutzende verpflichtet sie davon freizustellen.
- §7 Haftungsausschluss
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Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen.
Die Bibliothek haftet nicht für die Garderobe.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder
verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Datenträgern, die durch Viren oder
technische Mängel an Geräten entstanden sind.
- §8 Ausleihbestimmungen
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Grundsätzlich kann von dem unter §4 genannten Personenkreis
Bibliotheksgut entliehen werden. Ausgenommen hiervon sind:
- Präsenzbestände
- Bestände, die besonders gekennzeichnet sind
- Bestände, die aus urheberrechtlichen Gründen nicht entliehen werden können
Die Bibliothek behält sich vor die Anzahl der insgesamt gleichzeitig entliehenen
Werke von einer Person zu beschränken. Das entliehene Gut darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- §9 Rückgabe und Leihfristen
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Die genauen Leihfristen und Rückgabe-Modalitäten werden durch gesonderten Aushang bekannt gegeben.
Die Bibliothek behält sich vor eine vorzeitige Rückgabe zu fordern.
- §10 Externer Leihverkehr
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Sofern die Möglichkeiten der Bibliothek es erlauben, beteiligt sie sich am externen Leihverkehr.
- §11 Mahnung
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Wer die Leihfrist überschreitet, ohne rechtzeitig ihre Verlängerung beantragt zu haben
oder einem Rückgabeverlangen nicht nachkommt, wird schriftlich und ggf. kostenpflichtig zur
Rückgabe gemahnt. Die genauen Mahnmodalitäten werden per Aushang bekannt gegeben.
- §12 Ausschluss von der Benutzung
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Die Bibliothek behält sich vor Benutzende, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die
Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen dauerhaft oder vorübergehend von der
Ausleihe auszuschließen. Die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen
der Benutzenden werden durch den Ausschluss nicht berührt.
- §13 Inkrafttreten
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Die Bibliotheksordnung tritt zum 01.04.2004 in Kraft.