Bibliotheksordnung [PDF]

§1 Aufgaben der Bibliothek
Die gemeinsame Bibliothek des MPII Saarbrücken und der FR Informatik und Angewandte Mathematik der Universität des Saarlandes, die Campus-Bibliothek für Informatik, ist eine Präsenzbibliothek. Sie dient der Forschung, Lehre, dem Studium und der Information.

§2 Öffnungszeiten
Werden durch schriftlichen Aushang bekannt gegeben.

§3 Benutzung der Bibliotheksräume
Zur Benutzung der Bibliothek sind zugelassen:
  • MitarbeiterInnen, Studierende und Gäste der beteiligten Institute
  • Mitglieder der UdS
  • Sonstige natürliche Personen, soweit es die Größe der Räume zuläßt und organisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen
Die Zulassung kann von der Vorlage eines Studierendenausweises bei Studierenden oder eines Personalausweises/Passes abhängig gemacht werden. Die Bibliothek ist berechtigt zur Sicherung ihrer Bestände Namens- und Wohnsitzangaben ihrer Benutzer zu verlangen und zu speichern. Für Minderjährige ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Aufnahme der Benutzung werden die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung anerkannt.

§4 Ausleihe und Zugang zur Bibliothek
Wer Bibliotheksgut entleihen oder den Leihverkehr der Bibliothek in Anspruch nehmen will, bedarf der Zulassung. Zulassungsberechtigt sind:
  • Professoren sowie emeritierte Professoren der beteiligten Institute, Professoren der kooptierten Institute
  • Postdoktoranden, Doktoranden sowie PhD-Anwärter
  • Diplomanden und Master-Studierende nach Anmeldung ihrer Arbeit
  • Administratives Personal (inkl. Sekretariatsangehörige) der beteiligten Institute
  • Gäste, sofern ihre jeweiligen Gastgeber dies befürworten
  • Funktionsträger bzw. MitarbeiterInnen, die Vorlesungen betreuen
Studierenden und externen Benutzern steht die Möglichkeit der Nachtausleihe offen.
Die Zulassung ist schriftlich zu beantragen.
Die Bibliothek ist berechtigt, die mit dem Bestell- und Ausleihvorgang verbundenen Daten in automatisierter Form zu speichern und zu verarbeiten. Die Bibliothek ist verpflichtet, jederzeit auf Wunsch der BenutzerIn einen vollständigen Ausdruck der sie/ihn betreffenden Daten zu erstellen.
Eine Zugangsberechtigung zur Bibliothek erhalten die Professoren, emeritierten Professoren, Postdoktoranden, Doktoranden, PhD-Anwärter, Gäste auf Wunsch der Gastgeber, sowie Mitglieder des administrativen Personals der beteiligten Institute. Ebenso MitarbeiterInnen, die Vorlesungen betreuen für den Zeitraum der jeweiligen Veranstaltung.

§5 Benutzungsgebühren
Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei.
Die Bibliothek behält sich aber vor bei Überschreitung der Leihfrist Mahngebühren zu erheben, bzw. bei Beschädigung oder Verlust von Bibliotheksgut eine Kostenerstattung zu fordern.
Kosten und Auslagen für die Anfertigung von Ablichtungen durch das Bibliothekspersonal sowie für besondere Dienstleistungen werden durch gesonderten Aushang bekannt gegeben.

§6 Verhaltensregeln
  1. Die Benutzenden sind verpflichtet das Bibliotheksgut pfleglich zu behandeln.
  2. Die Benutzenden sind verpflichtet die Benutzungsordnung einzuhalten und den Anweisungen des Bibliothekspersonals nachzukommen.
  3. In allen Bibliotheksräumen ist jede Störung zu vermeiden. Rauchen, Essen und Trinken ist nicht gestattet.
  4. Das Mitnehmen von Jacken, Taschen, Rucksäcken etc. ist nicht gestattet.
  5. Änderungen der persönlichen Angaben (Anschrift, Name etc.) sind der Bibliothek mitzuteilen.
  6. Die urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen sind von den Benutzenden einzuhalten. Hat der Benutzende das Urheberrecht eines/einer Dritten verletzt und wird die Bibliothek deswegen in Anspruch genommen, so ist der Benutzende verpflichtet sie davon freizustellen.

§7 Haftungsausschluss
Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen.
Die Bibliothek haftet nicht für die Garderobe.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Datenträgern, die durch Viren oder technische Mängel an Geräten entstanden sind.

§8 Ausleihbestimmungen
Grundsätzlich kann von dem unter §4 genannten Personenkreis Bibliotheksgut entliehen werden. Ausgenommen hiervon sind:
  • Präsenzbestände
  • Bestände, die besonders gekennzeichnet sind
  • Bestände, die aus urheberrechtlichen Gründen nicht entliehen werden können
Die Bibliothek behält sich vor die Anzahl der insgesamt gleichzeitig entliehenen Werke von einer Person zu beschränken. Das entliehene Gut darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

§9 Rückgabe und Leihfristen
Die genauen Leihfristen und Rückgabe-Modalitäten werden durch gesonderten Aushang bekannt gegeben. Die Bibliothek behält sich vor eine vorzeitige Rückgabe zu fordern.

§10 Externer Leihverkehr
Sofern die Möglichkeiten der Bibliothek es erlauben, beteiligt sie sich am externen Leihverkehr.

§11 Mahnung
Wer die Leihfrist überschreitet, ohne rechtzeitig ihre Verlängerung beantragt zu haben oder einem Rückgabeverlangen nicht nachkommt, wird schriftlich und ggf. kostenpflichtig zur Rückgabe gemahnt. Die genauen Mahnmodalitäten werden per Aushang bekannt gegeben.

§12 Ausschluss von der Benutzung
Die Bibliothek behält sich vor Benutzende, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen dauerhaft oder vorübergehend von der Ausleihe auszuschließen. Die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen der Benutzenden werden durch den Ausschluss nicht berührt.

§13 Inkrafttreten
Die Bibliotheksordnung tritt zum 01.04.2004 in Kraft.