- Wer darf in der Bibliothek Bücher ausleihen?
- Was muss ich tun, um Bücher ausleihen zu dürfen?
- Was tue ich, wenn ein Buch ausgeliehen ist?
- Was tue ich, wenn ein Buch in der Bibliothek nicht vorhanden ist?
- Was tue ich, wenn ein Artikel nicht in der Bibliothek vorhanden ist?
- Wer darf in der Bibliothek Bücher ausleihen?
-
- Alle Studierenden und MitarbeiterInnen der UdS dürfen Bücher 14 Tage ausleihen. Eine Ausnahme sind die von der Ausleihe gesperrten Präsenzexemplare.
- Studierende der Informatik,
Bioinformatik und Mathematik dürfen nach Anmeldung ihrer Master-/Diplomarbeit
Bücher 4 Wochen ausleihen. Für MitarbeiterInnen der FR 6 und der beteiligten Institute gilt ebensfalls die 4-wöchige Leihfrist.
- Was muss ich tun, um Bücher ausleihen zu dürfen?
-
- alle AusleiherInnen benötigen eine UdS-Karte und müssen einen
Antrag stellen, den man online auf der Homepage findet.
- Was tue ich, wenn ein Buch ausgeliehen ist?
- Bei der Aufsicht melden und das Buch vormerken lassen, dann kann der Ausleiher das Buch
nicht noch ein weiteres Mal verlängern lassen und man wird benachrichtigt, wenn es
zurückgegeben wird. Wenn ein Buch dringend benötigt wird, die Aufsicht bitten,
mit dem/der AusleiherIn Kontakt aufzunehmen.
- Was tue ich, wenn ein Buch in der Bibliothek nicht vorhanden ist?
- Entweder kann das Buch zur Anschaffung vorgeschlagen werden
(Anschaffungswunsch) oder es kann per Fernleihe
bestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die Aufsicht oder per Email an das
Bibliotheksteam:
Get email address via email
- Was tue ich, wenn ein Artikel nicht in der Bibliothek vorhanden ist?
- Bitten Sie die Aufsicht zu überprüfen, ob er wirklich weder elektronisch noch als Printversion
vorhanden ist oder wenden Sie sich per Email an das Bibliotheksteam:
Get email address via email